Vier unterschiedlich hohe Türme aus Euromünzen stehen auf der Oberfläche eines Photovoltaikmoduls.

Photovoltaik Förderung 2024: Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik-Anlagen?

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Photovoltaikanlage zu kaufen und möchten wissen, welche Fördermaßnahmen aktuell zur Verfügung stehen? Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller aktuellen Fördermittel, die es in 2023/2024 in Deutschland gibt.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 17. Januar 2024
Förderung Photovoltaik

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW-Kredit: Mit dem Förderprogramm "Erneuerbare Energien - Standard (270)” der KfW können Sie einen Förderkredit zum Kauf einer neuen PV-Anlage und zur Erweiterung eines Stromspeichers beantragen.
  • Einspeisevergütung: Die Erzeugung von Solarstrom und teilweise oder volle Einspeisung werden finanziell dank EEG-2023 mit einem höheren Satz vergütet.
  • Mieterstromzuschlag: Für jeden kWh, der mit einer PV-Anlage auf dem Mietshaus erzeugt wird und an Mieter weitergeleitet wird, erhält der Betreiber einen Zuschlag auf den Strompreis.
  • Steuervorteile: Der Erwerb einer PV-Anlage ist seit 1. Januar 2023 (fast) komplett steuerfrei. Es muss weder Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer gezahlt werden.
  • Zuschüsse: Auf Kommunal- und Länderebene gibt es ebenfalls ein paar wenige Fördermaßnahmen, von denen Sie profitieren können.

EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mit dem novellierten EEG-2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden u.a. weitere attraktive Anreize zum Kauf und Betreiben einer PV-Anlage geschaffen. Das EEG unterstützt u.a. 1) die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und 2) das Erzeugen von Solarstrom. Die Förderungen wurden u.a. durch höhere Einspeisevergütungssätze, Vereinfachung des Netzanschlusses für kleinere Anlagen und Wegfall der EEG-Umlage (beide bereits seit Juli 2022) definiert, um die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen attraktiver zu gestalten.

Im Folgenden unterteilen wir die Arten von Förderung in:

  1. Förderung bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage (+ Stromspeicher)
  2. Förderung bei Erzeugung von Solarstrom

Förderangebote bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage

1. KfW Förderung (bundesweit)

Was ist die KfW?

Die KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine bundeseigene Förderbank, die zahlreiche Programme zur Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten anbietet. Darunter fallen auch die Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Welche KfW-Förderung ist für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen relevant?

Eine der bekanntesten Programme der KfW ist der Förderkredit für Strom und Wärme, auch "Erneuerbare Energien - Standard (270)” genannt. Mit dem Programm unterstützt die KfW den Erwerb von Solaranlagen und deren Erweiterung durch z.B. Batteriespeicher. Betreiber von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen können dadurch von attraktiven Zinssätzen und langen Laufzeiten profitieren.

Wie beantrage ich den KfW-Kredit und welchen Ablauf muss man einhalten?

Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einer Bank, einem örtlichen Kreditinstitut oder einem anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie den Kaufvertrag für eine PV-Anlage unterschreiben. Zudem kann der KfW-Kredit mit der Einspeisevergütung kombiniert werden. Wenn Sie den KfW-Kredit in Anspruch nehmen, sind Sie dazu verpflichtet, einen Teil des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

Welche Kredite gibt es außerdem?

Die KfW fördert aktuell nur mit dem “Erneuerbare Energien - Standard (270)” Programm Solaranlagen. Alternativ zum KfW-Kredit bieten einige Banken sogenannte “Solarkredite” an. Es lohnt sich demnach, die verschiedenen Kredite und dessen Konditionen miteinander zu vergleichen, um die beste Lösung zur Finanzierung Ihrer Solaranlage zu finden.

2. Steuervorteile + EEG-Umlage (bundesweit)

Muss ich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage zahlen?

Mit den Neuerungen des EEG im Jahr 2023 ist der Erwerb einer PV-Anlage seit dem 1. Januar 2023 steuerfrei und es gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass laut dem aktuellen Jahressteuergesetz keine Steuern bei der Lieferung und dem Kauf anfallen. Netto- und Bruttobetrag sind auf der Rechnung für Ihre PV-Anlage demnach derselbe, da 0% Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer – anfällt. Dies gilt sowohl für die wesentlichen Komponenten, wie z.B. Solarmodule und Verkabelung, als auch den Stromspeicher. Bei einer Anlagenleistung bis 30 kWp fallen seit Januar 2023 außerdem weder Gewerbesteuer noch Einkommensteuer für die Einspeisung an.

Muss ich die EEG-Umlage zahlen?

Auch die EEG-Umlage muss seit Juli 2022 nicht mehr vom Verbraucher für Neuanlagen gezahlt werden. Sie wurde zum 1. Januar 2023 komplett abgeschafft. Dadurch fallen einige bürokratische Hürden beim Erwerb und der Installation einer PV-Anlage weg und machen es attraktiver, eine Photovoltaikanlage zu erwerben.

3. Zuschüsse (Förderprogramme auf Landesebene)

Neben den bundesweiten Fördermaßnahmen gibt es auch Förderprogramme auf Landesebene. Die Fördermaßnahmen sind oft nur für eine kurze Zeit erhältlich, da die Fördertöpfe meist schnell ausgeschöpft sind. Es ist daher sinnvoll, sich vorab möglichst genau bei den zuständigen Behörden zu informieren und tagespolitische Änderungen/Ankündigungen aufmerksam zu verfolgen.

Im Folgenden schauen wir uns an, welche Bundesländer Förderprogramme für erneuerbare Energien im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher für Privatpersonen zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 1. August 2023) anbieten.

LandProgrammFörderartWas?Wer?Wie viel?
Berlin SolarPLUS Zuschuss u.a. Kauf oder Pacht von Stromspeichern, denkmalgerechte PV-, Fassaden-PV- und Gründach-PV-Anlagen (Sonderanlagen-Boni) sowie Steckersolargeräte Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung unterschiedlich, bei Steckersolargeräte beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu EUR 500,00 pro Gerät
Schleswig Holstein Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen Zuschuss steckerfertige Photovoltaik-Anlage, Balkonanlagen, Balkonkraftwerke Privatperson, Verband/Vereinigung höchstens EUR 200,00
Baden-Württemberg Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik Darlehen der L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg u.a. PV-Anlage (Aufdach/Fassade/Garage oder Carport) sowie Batteriespeicher, Planung und Projektierung, vorbereitende erforderliche Baumaßnahmen, Installation und Anschluss an das öffentliche Stromnetz Privatpersonen mindestens EUR 5.000
Nordrhein-Westfalen progres.nrw Zuschuss u.a Fassaden-Photovoltaik, Carports mit Photovoltaik-Dach,thermische Solaranlagen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen und Agra-Photovoltaikanlagen Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung unterschiedlich

Genauere Infos zu den einzelnen Förderprogrammen und weiteren interessanten Angeboten finden sie auf der Seite des Landesförderinstitut des jeweiligen Bundeslandes oder der Förderdatenbank

Förderung bei Erzeugung von Solarstrom

1. Einspeisevergütung

Was ist eine Einspeisevergütung/Marktprämie?

Die Einspeisevergütung ist eine festgelegte Vergütung, die Betreibern von Photovoltaikanlagen gezahlt wird, wenn sie den produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Vergütung ist durch das EEG festgelegt und soll Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien schaffen. Dabei spielt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Aufsicht der EEG-Vorgaben. Sie gibt die finale Höhe der Einspeisevergütung bekannt.

Wovon hängt die Höhe der Marktprämie ab?

Wie viel Marktprämie man erhält, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Leistung der PV-Anlage
  • Art der Einspeisung: Teil- oder Volleinspeisung
  • Datum der Inbetriebnahme

Zusätzlich wird zwischen einem festen Einspeisevergütungssatz und Direktvermarktungsatz unterschieden. Letzteres kommt meist nur für größere Anlagen in Frage und ist ab einer Anlagenleistung von 100 kWp gesetzlich verpflichtend. Anlagen für den privaten Gebrauch sind meist nicht größer als 10 kWp und daher gilt hier der feste Einspeisevergütungssatz, der vom Anschlussnetzbetreiber/Stromnetzbetreiber ausgezahlt wird. Dank des EEG-2023 fällt keine Umsatzsteuer auf die Auszahlung an.

Wer kann von den Einspeisevergütungssätzen profitieren und wie lange wird der Tarif gezahlt?

Wer von den neuen Einspeisevergütungssätzen nach EEG-2023 Gebrauch machen kann, hängt vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage ab. Der Betrag 20 Jahre konsistent ausgezahlt und es gelten folgende Fördersätze:

Feste Einspeisevergütung

Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Januar 2023 und 31. Januar 2024
 VolleinspeisungTeileinspeisung
Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh 8,20 Cent pro kWh
Anlagen bis 40 kWp 10,90 Cent pro kWh 7,10 Cent pro kWh
Anlagen bis 100 kWp 10,90 Cent pro kWh 5,80 Cent pro kWh
Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar 2024 und 31. Juli 2024
 VolleinspeisungTeileinspeisung
Anlagen bis 10 kWp 12,90 Cent pro kWh 8,10 Cent pro kWh
Anlagen bis 40 kWp 10,80 Cent pro kWh 7,00 Cent pro kWh
Anlagen bis 100 kWp 10,80 Cent pro kWh 5,70 Cent pro kWh
Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2024
 VolleinspeisungTeileinspeisung
Anlagen bis 10 kWp 12,80 Cent pro kWh 8,00 Cent pro kWh
Anlagen bis 40 kWp 10,70 Cent pro kWh 6,90 Cent pro kWh
Anlagen bis 100 kWp 10,70 Cent pro kWh 5,60 Cent pro kWh

Direktvermarktung

 VolleinspeisungTeileinspeisung
Anlagen bis 10 kWp 13,40 Cent pro kWh 8,60 Cent pro kWh
Anlagen bis 40 kWp 11,30 Cent pro kWh 7,50 Cent pro kWh
Anlagen bis 100 kWp 11,30 Cent pro kWh 6,20 Cent pro kWh

Details zu den Fördersätzen können auch direkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

2. Mieterstromförderung (bis 31. Januar 2024 befristet)

Was ist Mieterstrom und was ist die Mieterstromförderung?

Unter Mieterstrom versteht man Strom, der mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird und an Mieter des Gebäudes weitergeleitet wird. Die Mieterstromförderung ist eine spezielle Form der staatlichen Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland, die darauf abzielt, den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern finanziell zu unterstützen. Mieter können von der erneuerbaren Energieerzeugung profitieren, indem sie den günstig erzeugten Strom aus der PV-Anlage direkt vom Vermieter beziehen. Der Strompreis für die Mieter kann dabei unter dem Preis des örtlichen Stromversorgers liegen, was finanzielle Vorteile für die Mieter mit sich bringt. Außerdem entfallen Kosten wie z.B. Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.

Was ist der Mieterstromzuschlag und wie hoch ist er?

Der Mieterstromzuschlag ist ein wesentliches Instrument der Mieterstromförderung, die im Juli 2017 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und zuletzt im EEG 2023 erneuert wurde. Der Mieterstromzuschlag bietet den Betreibern von Photovoltaikanlagen finanzielle Anreize für den Eigenverbrauch und die direkte Versorgung ihrer Mieter mit dem erzeugten Strom. Der Betreiber erhält einen Zuschlag für die Liefermenge an Strom, die er direkt an den Mieter weiterleitet (pro kWh). Mit dem neuen EEG 2023 liegt der Mieterzuschlag bei 2,67 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp, 2,48 ct/kWh für Anlagen bis 40 kW und 1,67 ct/kWh für Anlagen bis 1MW. Die Werte gelten bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und 31. Januar 2024. Der Zuschlag wird für die Dauer von 20 Jahren ausgezahlt und der Betreiber erhält diesen Zuschlag zusätzlich zum regulären Einspeisevergütungssatz für den – in das öffentliche Stromnetz eingespeisten, überschüssigen Strom. Die Einspeisung ist allerdings nicht verpflichtend. Falls die Anlage zu wenig Strom erzeugt, können die Mieter aus dem öffentlichen Stromnetz versorgt werden.

Wann kann ich Mieterstromförderung beantragen?

Um von der Mieterstromförderung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der EEG-Bestimmungen, eine geeignete technische Umsetzung der PV-Anlage und eine transparente Abrechnung des Mieterstroms gegenüber den Mietern.

Fazit: Förderung von Photovoltaik in Deutschland 2023/2024

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland im Jahr 2023 spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Energiewende und der nachhaltigen Energieerzeugung. Durch eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme und Anreizmaßnahmen wird der Ausbau der Photovoltaik vorangetrieben und trägt dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren sowie eine klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.

Die verschiedenen Formen der Förderung bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen finanzielle Unterstützung, um die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen zu senken und die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte zu steigern. Von finanziellen Zuschüssen über zinsgünstige Darlehen bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen - die Förderlandschaft ist vielfältig und passt sich den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Interessenten an.

Staatliche Förderprogramme, auf Länder- und Bundesebene, sind für diejenigen, die in erneuerbare Energien investieren wollen, eine wichtige Anlaufstelle. Es ist jedoch essenziell, die jeweiligen Kriterien und Voraussetzungen genau zu kennen und sorgfältig zu erfüllen, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten.

 


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